Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Leipzig, 16. Feburar 2017 – Die Softline Gruppe, eine international tätige IT-Beratungsgruppe mit Fokus auf Software Asset Management (SAM), IT-Sicherheit, Virtualisierung und Infrastruktur-Management, gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Softline AG vom 20. Dezember 2016 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 (Wahlen zum Aufsichtsrat) wurde unter dem Aktenzeichen 01 HK O 97/17 eine Beschlussmängelklage beim Landgericht Leipzig, 1. Kammer für Handelssachen, erhoben. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt worden.