Oracle Database unter vSphere – Was die »Partitioning Policy« tatsächlich bedeutet
10.04.2017
»Oracles Datenbanklösung hat in virtuellen Umgebungen und insbesondere unter vSphere einen gewaltigen Lizenzbedarf, oder?« – so lautete die Anfrage eines Kunden. Wir beleuchten dieses Thema heute näher für Sie und erklären, was Oracles Policy tatsächlich aussagt, und weshalb es sich lohnt Ihre Oracle-Verträge genauer anzuschauen.
Als ich noch im Lizenzvertrieb tätig war, betreute ich einen Kunden, der die »Oracle Database Enterprise Edition« einsetzte. Er stieß im Rahmen seiner Recherche auf das folgende Ergebnis: »Betreibt man die Datenbanken in virtuellen Servern und virtualisiert mittels vSphere, muss je nach eingesetzter vSphere-Edition im schlimmsten Fall das gesamte Netzwerk für Oracle DB lizenziert werden.«
Das Problem mit der Partitioning Policy
Die Argumentation, Oracle DB* müsse in vSphere-Umgebungen für das gesamte Cluster, die gesamte vCenter-Umgebung oder sogar für das gesamte Netzwerk lizenziert werden, geht auf Oracles »Partitioning Policy« zurück. Bereits 2014 berichtete die Computerwoche darüber, seitdem haben sich diese Aussagen in das Bewusstsein von IT-Verantwortlichen und Vertrieblern eingebrannt.
Bei der »Partitioning Policy« handelt es sich um ein Dokument, das online frei verfügbar zum Download bereit steht und nützliche Hinweise zur Lizenzierung geben soll. Oracle unterscheidet hier zwischen »Hard Partitioning« und »Soft Partitioning« und schreibt zu Letzterem:
»Soft partitioning segments the operating system using OS resource managers. […] Unless explicitly stated elsewhere in this document, soft partitioning […] is not permitted as a means to determine or limit the number of software licenses required for any given server or cluster of servers.«
Eine Virtualisierung mittels vSphere fällt in den Bereich »Soft Partitioning«. Die Technologie ist über Shared Storage-Funktionalitäten mittlerweile in der Lage, VMs in immer größerem Umfang sogar über die Grenzen eines vCenters hinaus hochverfügbar zu machen. In Oracles Augen heißt das: Alle Systeme, auf denen eine Oracle DB laufen könnte, müssen lizenziert werden.
Das sagt der Oracle Rahmenvertrag
Wenn Sie in den letzten Jahren Oracle-Lizenzen gekauft haben, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Oracle License and Service Agreement oder ein (Transactional) Oracle Master Agreement unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um Rahmenverträge, die die Nutzungsrechte an den erworbenen Lizenzen festlegen.
Kennen Sie die Klausel »Gesamter Vertrag«? Zusammengefasst besagt diese, dass ausschließlich diejenigen Rechte, Pflichten und Regeln für Ihre Lizenzkäufe gelten, auf die Ihr unterzeichneter Rahmenvertrag schriftlich referenziert. Nach intensiver Prüfung verschiedener Verträge unterschiedlichen Alters ist festzustellen: Die Partitioning Policy gehört nicht zu jenen referenzierten Dokumenten. Das macht sie somit hinfällig. Mehr noch, der Vertrag referenziert auf die Definitionen der Lizenzmetriken. Für Oracle DB gilt die Prozessor-Metrik, Prozessor bedeutet, im Falle der Enterprise Edition, Core. Laut Definition muss die Software lediglich für die Prozessoren bzw. Cores lizenziert werden, »auf denen die Oracle Programme installiert sind und/ oder laufen«, nicht auf denen sie ablaufen könnten!
Intransparenz durchbrechen
In der Praxis trifft man oft auf Unternehmen, die im Oracle-Umfeld überlizenziert sind. Das liegt mitunter an falscher Beratung. Es steht außer Frage, dass Oracle das Recht hat, sein geistiges Eigentum zu schützen. Deshalb muss die Nutzung aller Lösungen gemäß der vertraglich vereinbarten Vorgaben des Herstellers lizenziert werden. Ich möchte an dieser Stelle auch keinem Lizenzhändler bösen Willen unterstellen.
Das Problem liegt vielmehr in der Intransparenz seitens Oracle in lizenzrechtlichen Fragen, wie Umfragen der Campaign for Clear Licensing belegen. Aus diesem Grund wäre es auch falsch, an dieser Stelle eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen, welchen Lizenzbedarf Installationen von Oracle DB verursachen.
Softline Solutions empfiehlt eine kundenspezifische Analyse der technischen Anforderungen sowie der zugrundeliegenden Vertragssituation. Denn nur auf dieser Basis ist ein unternehmensspezifischer Lizenzbedarf tatsächlich zu berechnen! Dafür müssen sowohl Lizenzmanager als auch Einkäufer, Administratoren und sogar Rechtsvertreter im Unternehmen eingebunden werden. Das Softline SAM-Team unterstützt Sie gerne bei dieser Aufgabe.
*Ich beschränke mich auf die Enterprise Edition, deren Lizenzbedingungen von der Standard Edition in ihren bisherigen und der aktuellen Version abweichen.