Softline Group // »Open Source Software kann ich einfach runterladen und nutzen, oder?«

»Open Source Software kann ich einfach runterladen und nutzen, oder?«

Selbst in Unternehmen mit einem etablierten Lizenzmanagement, einheitlichen Prozessen und einem gepflegten SAM-Tool kommt es hin und wieder zu Herausforderungen im Hinblick auf die Compliance. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Stellen Sie sich vor, Open Source Software gelangt unbemerkt in Ihre IT-Umgebung – vorbei an Ihren Prozessen und nicht auffindbar in Ihren Compliance-Berichten. Oft kostenfrei, kann sie dezentral und ohne Freigaben beschafft werden. Kaufnachweise gibt es nicht. Sie denken sich: »Das ist doch aber kein Problem, schließlich kann ich damit doch eh machen, was ich will. Oder nicht?«

Wir möchten Licht ins Dunkel bringen und haben uns daher für Sie gefragt: »Was ist Open Source Software überhaupt?« Als Open Source Software (OSS) wird Software bezeichnet, deren Quelltext öffentlich bzw. von Dritten eingesehen, genutzt und geändert werden kann. In vielen Fällen ist OSS ohne anfallende Kosten nutzbar. Trotzdem kann es passieren, dass bestimmte Derivate eines Softwareprodukts unter Berücksichtigung der Lizenzauflagen kommerzialisiert sind. Prüfen Sie also vor dem Einsatz, wie bei »herkömmlichen« Herstellern auch, welche Kosten anfallen könnten.

Unabhängig von der Offenlegung des Codes ist davon auszugehen, dass eine Open-Source-Komponente dem nationalen bzw. internationalen Urheberrecht unterliegt. Eine entsprechende Nutzung oder Änderung darf deswegen ausschließlich entsprechend den Lizenzbestimmungen erfolgen. Daher raten wir Ihnen, diese zu prüfen, bevor Sie den Einsatz von Open-Source-Komponenten in Erwägung ziehen. Eine Nicht-Erfüllung der Auflagen kann im Auditfall zu Mehrkosten und sogar zum vorübergehenden oder permanenten Entzug der Nutzungsrechte führen.

Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, ist der Copyleft-Effekt. Dabei handelt es sich nicht – wie der Name vermuten lässt – um das Gegenteil des Copyrights. Als Copyleft wird die lizenzrechtlich bedingte Vererbung von Nutzungsbedingungen eines Softwareprodukts an sämtliche daraus derivierte Werke bezeichnet. Das kann ungewollte Konsequenzen für Ihre selbstentwickelte Software haben – beispielsweise könnte dadurch Ihre Einflussnahme auf den Inhalt Ihrer eigenen Lizenz schwinden.

Sofern Sie für ein Open-Source-Produkt keine Lizenz finden sollten, sehen Sie von der Anwendung ab. In letzter Instanz greift dann das Urheberrecht – und das ist in der Regel deutlich restriktiver als eine Lizenz.

Am Donnerstag, dem 28. Januar 2021 werden wir, in Zusammenarbeit mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, detailliert darauf eingehen, welchen Herausforderungen wir im Lizenzmanagement durch Open Source Software gegenüberstehen. In unserem SAM-Webcast beantworten wir unter anderem folgende Fragen:

  • Ist OSS tatsächlich frei einsetzbares Allgemeingut?
  • Wie identifiziere ich Open Source Software in meiner Umgebung?
  • Was steht in einer typischen OSS-Lizenz?
  • Wie gehe ich mit Open Source Software zukünftig um?
  • Wer kontrolliert meine Compliance?

Sie wollen mehr über OSS erfahren oder haben Interesse an unserem Webcast? Kontaktieren Sie uns unter sam@softline-group.com oder melden Sie sich noch heute zur bevorstehenden Veranstaltung an. >>

Wir freuen uns auf Sie!